Robust Industry GmbH (FN 197422b)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 21.07.2000
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Krems an der Donau
- Personen
Aktuell, seit 03.01.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 04.04.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atRobust Industry GmbH© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 01.10.2025 Beschluss vom 01.10.2025 Eigenverwaltung Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.10.2025 Anmeldungsfrist: 10.11.2025 Firmenbuchnummer FN 197422b Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Sanierungsverwalter WITHOFF Martina Dr. Hauptplatz 5 3910 Zwettl Tel.: 02822/52 4 17, Fax: 02822/52 4 17-4 E-Mail: kanzlei@withoff.at Schuldner Robust Industry GmbH Schwedengasse 2 3500 Krems an der Donau FN 197422b Tagsatzung Datum: 17.12.2025 um: 11.15 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Rechnungslegungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Tagsatzung Datum: 22.10.2025 um: 13.15 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock 1. Gläubigerversammlung Tagsatzung Datum: 24.11.2025 um: 11.30 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
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