AKG Plastics GmbH (FN 108576x)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 15.07.1994
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 1.831.360
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015621686
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Wien
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 04.01.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 04.04.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atAKG Plastics GmbH© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 01.10.2025 Beschluss vom 01.10.2025 Eigenverwaltung Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.10.2025 Anmeldungsfrist: 10.11.2025 Firmenbuchnummer FN 108576x Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Sanierungsverwalter REISCH Ulla Mag.Dr. Landstraßer Hauptstraße 1A/Ebene 05 1030 Wien Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00-5 E-Mail: office.wien@ulsr.at Schuldner AKG Plastics GmbH Schwedengasse 2 3500 Krems an der Donau FN 108576x Sitz des Unternehmens laut FB: 1220 Wien, Hosnedlgasse 18 Betriebsstätte: 8410 Wildon, Oberer Markt 111 Tagsatzung Datum: 17.12.2025 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderung oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Rechnungslegungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Tagsatzung Datum: 22.10.2025 um: 12.15 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock 1. Gläubigerversammlung Tagsatzung Datum: 24.11.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
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