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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

30.09.2022

digital improvement consultants gmbhNamensänderung
digital improvement consultants gmbhNamensänderung

09.04.2008

roop.gmbhNamensänderung
roop.gmbhNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung
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Eintragungsdatum
01.10.1999
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110016127705
Geschäftszweige
EDV-Dienstleistungen und Informationstechnik
Vertretungsbefugnis
Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Sitz
Wien
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 20.10.2015

© wirtschaft.at
digital improvement consultants gmbh
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 036 S 00131/24
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am10.05.2026
    Beschluss vom05.05.2026
    SanierungsplanDer Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 40 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 15 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere 5 % binnen 8 Monaten und weitere jeweils 10 % binnen 16 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. Die Schuldnerin übergibt die Forderung in Höhe von zumindest EUR 210.000,- laut Urteil des LG Wiener Neustadt, AZ: 20 Cg 68/25y vom 27.05.2025, die sie gegenüber dem Organ Rupert Müller-Hartburg, geboren am 20.01.1968, hat, mitsamt den in EZ 96 KG 23357 Zweiersdorf zu C-LNR4 und in EZ98 KG 23357 Zweiersdorf zu C-LNR3 verbücherten exekutiven Pfandrechten an RA Dr. Matthias Stipanitz als Treuhänder der Gläubiger (im Folgenden "Treuhänder') zur Überwachung gemäß §§ 157g IO. Die auf die genannten Pfandrechte entfallenden Erlöse aus der Verwertung der genannten Liegenschaften sind vom Treuhänder zu vereinnahmen und in Anrechnung auf die Sanierungsplanquote an die Insolvenzgläubiger auszuschütten. Ein nach Erfüllung der Sanierungsplanquote allfällig verbleibender Überschuss ist den Insolvenzgläubigern auszubezahlen. Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 01.07.2026 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.
    SchlussrechnungDie Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
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