Pollmann Austria GmbH (FN 033555x)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 10.06.1993
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 36.336,4
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015226898
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einer/einemProkuristin/Prokuristen vertreten, sofern mit Gesellschafterbeschluss nicht einzelnen oder allen Geschäfts führern selbständige Vertretungsbefugnis eingeräumt wird.
- Sitz
- Karlstein an der Thaya
- Personen
Aktuell, seit 29.01.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 19.01.2007
Eigentümer:innen© wirtschaft.atPollmann Austria GmbH© wirtschaft.at- Aufsichtsrat
Aktuell, seit 01.03.2025
Seit dem 01.03.2025 existieren in diesem Bereich keine aktiven Funktionen.
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 31.08.2026 Beschluss vom 31.08.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.09.2026 Anmeldungsfrist: 21.10.2026 Firmenbuchnummer FN 33555x Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter Reisch Ulla Mag.Dr. Landstraßer Hauptstraße 1A/E 05 1030 Wien Tel.: 01 212 55 00 E-Mail: reisch@reisch.law Schuldner Pollmann Austria GmbH Raabser Straße 1 3822 Karlstein an der Thaya FN 33555x Tagsatzung Datum: 04.11.2026 um: 10.15 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung Datum: 25.11.2026 um: 09.45 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Alle sonstigen Gläubiger erhalten eine 20%-ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab rechtskräftiger Annahme des Sanierungsplanantrages. Nachträgliche Prüfungstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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