Pollmann Werkzeugbau GmbH (FN 588596h)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Pollmann Werkzeugbau GmbH
- Eintragungsdatum
- 13.09.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110032533221
- Geschäftszweige
- Fabrikmäßige Erzeugung von mechanischen und elektronischen Baugruppen sowie die dazugehörigen Kunststoffspritzgussteile, Stanzteile, Drehteile und deren Ersatzteile und Zubehör
- Sitz
- Karlstein an der Thaya
- Personen
Aktuell, seit 29.01.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 13.09.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atPollmann Werkzeugbau GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 31.08.2026 Beschluss vom 31.08.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.09.2026 Anmeldungsfrist: 21.10.2026 Firmenbuchnummer FN 588596h Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WITHOFF Martina Dr. Hauptplatz 5 3910 Zwettl Tel.: 02822/52 4 17, Fax: 02822/52 4 17-4 E-Mail: kanzlei@withoff.at Schuldner Pollmann Werkzeugbau GmbH Raabser Straße 1 3822 Karlstein an der Thaya FN 588596h Tagsatzung Datum: 04.11.2026 um: 11.00 Uhr Ort: Saal A / 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung Datum: 25.11.2026 um: 10.30 Uhr Ort: Saal A / 2. Stock Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Alle sonstigen Gläubiger erhalten eine 20%-ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab rechtskräftiger Annahme des Sanierungsplanantrages. Nachträgliche Prüfungstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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