LUMA Gastronomie GmbH (FN 652585i)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- LUMA Gastronomie GmbH
- Eintragungsdatum
- 03.05.2025
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 10.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Gastgewerbe
- Sitz
- Klosterneuburg
- Personen
Aktuell, seit 13.03.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 03.05.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atLUMA Gastronomie GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 10.03.2026 Beschluss vom 10.03.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.03.2026 Anmeldungsfrist: 07.05.2026 Firmenbuchnummer FN 652585i Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter ANZBÖCK-ROPPOSCH Daniela Mag. Stiegengasse 8 3430 Tulln Tel.: 02272 / 61600, Fax: 02272 / 61600-20 E-Mail: anwalt@anzboeck.at Schuldner LUMA Gastronomie GmbH Hauptplatz 1 3400 Klosterneuburg FN 652585i Tagsatzung Datum: 21.05.2026 um: 09.10 Uhr Ort: Saal 5 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet unter www.justiz.gv.at ein dafür vorgesehenes Formular. Bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Eingaben per Fax oder E-Mail sind unzulässig und werden nicht bearbeitet. Mit Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 31,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5 I b GGG), widrigenfalls ein Mehrbetrag von EUR 28,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Z 6 IO). Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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