Genuss-Catering Strobl GmbH (FN 650099d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Genuss-Catering Strobl GmbH
- Eintragungsdatum
- 29.03.2025
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 10.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Gastgewerbe
- Sitz
- Zwettl-Niederösterreich
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 26.06.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 15.04.2026
Eigentümer:innen© wirtschaft.atGenuss-Catering Strobl GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 23.06.2026 Beschluss vom 23.06.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.06.2026 Anmeldungsfrist: 22.07.2026 Firmenbuchnummer FN 650099d Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter PFLÜGL Hans-Peter Mag. Oberndorfer Ortsstraße 56a 3130 Herzogenburg Tel.: 02782/83 553, Fax: 02782/83 553-55 E-Mail: office@ra-pfluegl.at Schuldner Genuss-Catering Strobl GmbH Stift Zwettl 16 3910 Zwettl FN 650099d Tagsatzung Datum: 05.08.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Saal A / 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung Datum: 26.08.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A / 2. Stock Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Die Masseforderungen werden zur Gänze beglichen. Nachträgliche Prüfungstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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