ETA Alkin GmbH (FN 649223s)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- ETA Alkin GmbH
- Eintragungsdatum
- 19.03.2025
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 10.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.08.
- GLN
- 9110037414358
- Geschäftszweige
- 1.) Erdbewegungen, Transport von Erd- und Gesteinsmaterialien sowie Aushub, Transport von Baumaschienen, - fahrzeugen und Mulden sowie deren Verleih, Baggerarbeiten 2.) Handel mit Waren aller Art
- Sitz
- Weitersfeld
- Personen
Aktuell, seit 19.03.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 19.03.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atETA Alkin GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 22.02.2026 Beschluss vom 22.02.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.02.2026 Anmeldungsfrist: 22.04.2026 Firmenbuchnummer FN 649223s Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter NAGL Heinrich Dr. Pfarrgasse 5 3580 Horn Tel.: 02982/22 78, Fax: 02982/44 79 E-Mail: nagl.ruisinger@dr-nagl.at Schuldner ETA Alkin GmbH Oberhöflein 47 2091 Langau bei Geras FN 649223s Tagsatzung Datum: 06.05.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
- Unternehmen in der Nähe