Green Alpine GmbH (FN 646392b)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Green Alpine GmbH
- Eintragungsdatum
- 11.02.2025
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 10.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110037243736
- Geschäftszweige
- Handel mit Ware aller Art
- Sitz
- Wien
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 10.10.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 06.05.2026
Eigentümer:innen© wirtschaft.atGreen Alpine GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 07.10.2026 Beschluss vom 07.10.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.10.2026 Anmeldungsfrist: 30.11.2026 Firmenbuchnummer FN 646392b Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter MASCHKE Arno Mag.Dr. Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG 1010 Wien Tel.: 208 10 01, Fax: 208 10 01 11 E-Mail: office@ecolaw.at Masseverwalterstellvertreter FRUHSTORFER Andrea Dr. Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG 1010 Wien Tel.: 208 10 01, Fax: 208 10 01-11 E-Mail: office@ecolaw.at Schuldner Green Alpine GmbH Hadikgasse 64 1140 Wien FN 646392b frühere Anschrift: Darnautgasse 8/28, 1120 Wien Tagsatzung Datum: 14.12.2026 um: 13.00 Uhr Ort: Zi. 2407, 24. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." Text "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." Text "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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