Projektentwicklung Obriengasse GmbH (FN 642986v)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Projektentwicklung Obriengasse GmbH
- Eintragungsdatum
- 21.12.2024
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 10.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- An- und Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Verwertung, Verpachtung, Vermittlung von Liegenschaften insb. O'Brien-Gasse 24 Management und Entwicklung von Immobilienprojekten
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 24.06.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 26.02.2026
Eigentümer:innen© wirtschaft.atProjektentwicklung Obriengasse GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 21.06.2026 Beschluss vom 21.06.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.06.2026 Anmeldungsfrist: 11.08.2026 Firmenbuchnummer FN 642986v Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter STAPF Christof Dr. Eßlinggasse 7 1010 Wien Tel.: 90 333, Fax: 90 333-66 E-Mail: wien@snlaw.at Masseverwalterstellvertreter GRILL Lukas MMag. Esslinggasse 7 1010 Wien Tel.: +43190333, Fax: +4319033366 E-Mail: wien@snlaw.at Schuldner Projektentwicklung Obriengasse GmbH Mayerhofgasse 6/TOP E01 1040 Wien FN 642986v vormals: Nordwestbahnstraße 33/6, 1020 Wien davor: Singerstraße 6/5, 1010 Wien; Millennium Tower, Handelskai 94-96/0. OG, 1200 Wien Tagsatzung Datum: 25.08.2026 um: 12.15 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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