E&H Transport und Logistik s.r.o. (FN 641542w)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- E&H Transport und Logistik s.r.o.
- Eintragungsdatum
- 13.12.2024
- Ausländisches Register
- Stadtgericht Budweis, Abteilung C
- Ausländische Registernummer
- 28482
- Rechtsform
- Společnost s ručením omezeným (nach tschechischem Recht)
- Stammkapital
- CZK 1.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Produktion, Handel und Dienstleistungen, nicht angeführt in den Anhängen 1-3 des Gewerbegesetzes
- Sitz
- 382 78 Lipno nad Vltavou
- Personen
Aktuell, seit 14.10.2025
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 08.10.2025 Beschluss vom 08.10.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.10.2025 Anmeldungsfrist: 02.12.2025 Firmenbuchnummer FN 641542w Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter FREILINGER Gerwin Mag. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50300, Fax: 07252/50300-50 E-Mail: office@sks-law.at Masseverwalterstellvertreter KASSMANNHUBER Heinz Mag.Dr. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50 300, Fax: 07252/50 300-50 E-Mail: office@sks-law.at Schuldner E&H Transport und Logistik s.r.o., registriert beim Stadtgericht Budweis, Abteilung C 28482 c.p. 143 382 78 Lipno nad Vltavou FN 641542w Anschrift der Zweigniederlassung: Großendorf 102, 4551 Ried im Traunkreis Tagsatzung Datum: 16.12.2025 um: 14.20 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.