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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
Elektroinstallationen ELSOH GmbH
Eintragungsdatum
06.11.2024
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 10.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweige
Elektroinstallationen
Sitz
Fischamend
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 06.11.2024

  1. Havva Öz100 %EUR 10.000
Eigentümer:innen
© wirtschaft.at
Elektroinstallationen ELSOH GmbH
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 040 S 00022/25
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am21.08.2025
    Beschluss vom21.08.2025
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.08.2025 Anmeldungsfrist: 09.10.2025
    FirmenbuchnummerFN 639425g
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterTIEFENBACHER Stefan Mag. Hauptplatz 34 2100 Korneuburg Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33 E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
    SchuldnerElektroinstallationen ELSOH GmbH Donauarmstraße 21 2401 Fischamend FN 639425g
    TagsatzungDatum: 23.10.2025 um: 13.15 Uhr Ort: Saal 9 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextInsolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO). Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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