NETA Bau GmbH (FN 638633t)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- NETA Bau GmbH
- Eintragungsdatum
- 05.11.2024
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 10.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Hoch- und Tiefbau
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 05.11.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 05.11.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atNETA Bau GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 18.01.2026 Beschluss vom 18.01.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.01.2026 Anmeldungsfrist: 02.03.2026 Firmenbuchnummer FN 638633t Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SIEBINGER Markus Mag. Krugerstraße 17/3 1010 Wien Tel.: 513 22 31, Fax: 513 22 31-1 E-Mail: markus.siebinger@der-rechtsanwalt.at Masseverwalterstellvertreter SCHIRL Karl Dr. Krugerstraße 17/3 1010 Wien Tel.: 513 22 31, Fax: 513 22 31-1 E-Mail: dr.karl.schirl@der-rechtsanwalt.at Schuldner NETA Bau GmbH Troststraße 50/202 1100 Wien FN 638633t vormals: Kopalgasse 1/3/16 1110 Wien Tagsatzung Datum: 16.03.2026 um: 11.30 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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