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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
P-SEC KG
Eintragungsdatum
04.10.2024
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Geschäftszweige
Erbringen von Sicherheit und Bewachungsdienstleistungen (ausgenommen Berufsdetektive), Serviceleistungen, Eventbewachung und Eventbetreuungen
Sitz
Ludweis-Aigen
Adresse
Personen

Aktuell, seit 14.01.2026

Netzwerk

Aktuell, seit 04.10.2024

© wirtschaft.at
P-SEC KG
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 129 009 S 00001/26
    Gericht: LG Krems an der Donau
    Bekannt gemacht am11.01.2026
    Beschluss vom11.01.2026
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.01.2026 Anmeldungsfrist: 25.02.2026
    FirmenbuchnummerFN 637902t
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterMAYRHOFER Wolfgang Mag. Raiffeisenpromenade 2 3830 Waidhofen/Thaya Tel.: 02842/52 0 05, Fax: 02842/52 0 05-50 E-Mail: waidhofen@wvanwalt.at
    SchuldnerP-SEC KG Blumau an der Wild 93 3762 Ludweis-Aigen FN 637902t
    TagsatzungDatum: 11.03.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung
    TextGläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
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