P-SEC KG (FN 637902t)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- P-SEC KG
- Eintragungsdatum
- 04.10.2024
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft
- Geschäftszweige
- Erbringen von Sicherheit und Bewachungsdienstleistungen (ausgenommen Berufsdetektive), Serviceleistungen, Eventbewachung und Eventbetreuungen
- Sitz
- Ludweis-Aigen
- Personen
Aktuell, seit 14.01.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 04.10.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atP-SEC KG© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 11.01.2026 Beschluss vom 11.01.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.01.2026 Anmeldungsfrist: 25.02.2026 Firmenbuchnummer FN 637902t Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter MAYRHOFER Wolfgang Mag. Raiffeisenpromenade 2 3830 Waidhofen/Thaya Tel.: 02842/52 0 05, Fax: 02842/52 0 05-50 E-Mail: waidhofen@wvanwalt.at Schuldner P-SEC KG Blumau an der Wild 93 3762 Ludweis-Aigen FN 637902t Tagsatzung Datum: 11.03.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
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