Cypersec FlexCo (FN 633654w)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Cypersec FlexCo
- Eintragungsdatum
- 23.08.2024
- Rechtsform
- Flexible Kapitalgesellschaft
- Stammkapital
- EUR 10.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
- Sitz
- Zellerndorf
- Personen
Aktuell, seit 25.06.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 23.08.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atCypersec FlexCo© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 22.06.2026 Beschluss vom 22.06.2026 Eigenverwaltung Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.06.2026 Anmeldungsfrist: 12.08.2026 Firmenbuchnummer FN 633654w Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Sanierungsverwalter HRUBES Benjamin Mag. Hauptplatz 32 2100 Korneuburg Tel.: 02262 / 723 17, Fax: 02262/756 57 E-Mail: lawoffice@mack-ernst.at Schuldner Cypersec FlexCo Watzelsdorf 141 2051 Zellerndorf-Watzelsdorf FN 633654w Tagsatzung Datum: 16.09.2026 um: 11.15 Uhr Ort: Saal 9 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 35 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren, davon 10 % als Barquote. Tagsatzung Datum: 26.08.2026 um: 11.50 Uhr Ort: Saal 9 Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen. Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht wird auf justizonline.gv.at verwiesen. Gläubiger:innen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein:e geeignete:r Zustellungsbevollmächtigte:r namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können in der Insolvenzdatei,unter www.edikte.justiz.gv.at abgerufen werden. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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