MS Heim Energie GmbH (FN 631419h)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- MS Heim Energie GmbH
- Eintragungsdatum
- 17.07.2024
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 10.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Handel mit Photovoltaikanlagen
- Sitz
- Gars am Kamp
- Personen
Aktuell, seit 15.09.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 17.07.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMS Heim Energie GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 10.09.2026 Beschluss vom 10.09.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.09.2026 Anmeldungsfrist: 21.10.2026 Firmenbuchnummer FN 631419h Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter NAGL Heinrich Dr. Pfarrgasse 5 3580 Horn Tel.: 02982/22 78, Fax: 02982/44 79 E-Mail: nagl.ruisinger@dr-nagl.at Schuldner MS Heim Energie GmbH Schillerstraße 163 3571 Gars am Kamp FN 631419h Tagsatzung Datum: 04.11.2026 um: 12.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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