SE Silo Express GmbH (FN 621037s)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- SE Silo Express GmbH
- Eintragungsdatum
- 07.02.2024
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Grenzüberschreitende Güterbeförderung und Silotransporte
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Siegendorf
- Personen
Aktuell, seit 15.01.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 07.02.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atSE Silo Express GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 06.01.2026 Beschluss vom 06.01.2026 Text Das Oberlandesgericht Wien hat zu 6 R 381/25f dem Rekurs der Schuldnerin Folge gegeben und den Antrag der Republik Österreich, Finanzamt Österreich vom 19.09.2025 zu 26 Se 141/25z des Landesgerichtes Eisenstadt auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SE Silo Express GmbH, FN 621037s, abgewiesen. Die für den 12.01.2026 anberaumte Berichts- und Prüfungstagsatzung findet nicht statt. Aufhebung Die Eröffnung des Konkurses wurde rechtskräftig abgeändert. Die Wirkungen der Konkurseröffnung sind beendet. Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 30.08.2026 Beschluss vom 30.08.2026 Beteiligter AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband Schleifmühlgasse 2 1041 Wien Tel.: 05 04 100-0, Fax: 05 04 100-1522 Beteiligter ISA Landesgeschäftsst. Burgenland Wienerstraße 7 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/7403930, Fax: 02682/7403187 E-Mail: insolvenzrecht@akbgld.at Beteiligter KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN Wagenseilgasse 7 1120 Wien Tel.: 050 1870 Beteiligter ÖSTERREICHISCHER VERBAND CREDITREFORM Nußdorfer Lände 23/3. Stock 1190 Wien Tel.: 01/218 62 20-661, Fax 680 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.09.2026 Anmeldungsfrist: 28.09.2026 Firmenbuchnummer FN 621037s Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH Robert-Graf-Platz 1/3.OG 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/21710, Fax: 02682/21710-715 E-Mail: eisenstadt@kosch-partner.at Niederlassung Eisenstadt, FN 264670x, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Mag. Gerwald Holper, RA in 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1/3. OG Schuldner SE Silo Express GmbH Dienstleistungszentrum 4/4 7011 Siegendorf FN 621037s (vormals in 7053 Hornstein, Eisenstädter Straße 3/6), mit Betriebsstätte in 7011 Siegendorf, GZO-Dienstleistungszentrum 4, und 4470 Enns, Kristein 2 vertreten durch: Bachmann & Bachmann Rechtsanwälte in 1010 Wien, Opernring 8 Tagsatzung Datum: 09.11.2026 um: 11.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: III. Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Quote innerhalb von zwei Jahren ab Sanierungsplanannahme. Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung besondere Prüfungstagsatzung vE 11:30 Uhr Tagsatzung Datum: 12.10.2026 um: 11.10 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung vE 11:20 Uhr Text Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 01.09.2026 ein. Text Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteteten Forderung beigebracht werden können. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail- Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e- justice.europa.eu abrufbar. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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