IKONO VIENNA GmbH (FN 613851y)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- IKONO VIENNA GmbH
- Eintragungsdatum
- 20.10.2023
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Handel mit Waren aller Art, Werbeagentur und Grafikdesign, sowie sämtliche Hilfs- und Nebentätigkeiten in Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten.
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 29.10.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 20.10.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atIKONO VIENNA GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 22.10.2026 Beschluss vom 22.10.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.10.2026 Anmeldungsfrist: 30.11.2026 Firmenbuchnummer FN 613851y Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter KOSESNIK-WEHRLE Annemarie Dr. Ölzeltgasse 4/6 1030 Wien Tel.: 713 61 92, Fax: 713 61 92 22 E-Mail: akw@kosesnik-langer.at Masseverwalterstellvertreter LANGER Stefan Dr. Ölzeltgasse 4 1030 Wien Tel.: 712 63 02, 713 61 92, Fax: 712 63 02 22 E-Mail: stefan.langer@kosesnik-langer.at Schuldner IKONO VIENNA GmbH Mariahilfer Straße 54 1070 Wien FN 613851y Tagsatzung Datum: 14.12.2026 um: 11.00 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter und Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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