HB cocktailerie GmbH (FN 606128s)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- HB cocktailerie GmbH
- Eintragungsdatum
- 14.06.2023
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Errichtung, Erhaltung, Besitz und Betrieb eines Restaurant- und Barbetriebes
- Vertretungsbefugnis
- Werden zwei oder mehrere Personen zu Geschäftsführern bestellt, dann regelt der Bestellungsbeschluss deren Vertretungsrecht
- Sitz
- Dornbirn
- Personen
Aktuell, seit 27.03.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 14.06.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atHB cocktailerie GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 25.06.2026 Beschluss vom 24.06.2026 Tagsatzung Datum: 13.08.2026 um: 09.50 Uhr Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 100 % ihrer angemeldeten und anerkannten Insolvenzforderungen, zahlbar wie folgt: 35 % als Barquote binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans; 16,25 % nach sechs Monaten ab Annahme des Sanierungsplans; 16,25 % nach zwölf Monaten ab Annahme des Sanierungsplans; 16,25 % nach achtzehn Monaten ab Annahme des Sanierungsplans und 16,25 % nach vierundzwanzig Monaten ab Annahme des Sanierungsplans. Die Schuldnerin übergibt gemäß § 157i IO alle ihre Rechte und ihre aushaftenden Forderung gegenüber der HB DIA GmbH (FN 638042y) und gegenüber Hugo Lindolfo Oliveira Bandeira (geb. 5.1.1994) über EUR 41.000,-- treuhändig an die Thunrher Wittwer Pfefferkorn Rechtsanwälte GmbH mit dem unwiderruflichen Auftrag, diese Forderung zu verfolgen, einzuziehen und nach erfolgtem Zahlungseingang bei der Treuhänderin anlässlich der Fälligkeit der letzten Sanierungsplanteilquot - nach Abzug der Kosten gemäß § 157k IO - auf die zu diesem Zeitpunkt angemeldeten und anerkannten Insolvenzforderungen als Sanierungsplanteilquote bzw Superquote zu verteilen. Ein bei der Treuhänderin verbleibender Überling (nach Abzug der Kosten gemäß § 157k IO und Erfüllung der Sanierungsplanquote von 100 %) wird anlässlich der Beendigung der Treuhandschaft von der Treuänderin auf ein von der Schuldnerin bekannt zu gebendes Konto ausgekehrt. Schlussrechnungstagsatzung
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