WS more motion GmbH (FN 604010a)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- WS more motion GmbH
- Eintragungsdatum
- 17.05.2023
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Immobilienerwerb Halten von Unternehmensbeteilligungen Marketing Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit Ihrem Außenauftritt Erstellung von Websites Organisation von Seminaren Handel mit Waren aller Art
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft hat einen, zwei oder mehrere Geschäftsführer. Sie wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen selbständig, wenn zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann auch eine andere Art der Vertretungsbefugnis bestimmen.
- Sitz
- Klosterneuburg
- Personen
Aktuell, seit 16.07.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 17.05.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atWS more motion GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 13.07.2026 Beschluss vom 13.07.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.07.2026 Anmeldungsfrist: 30.09.2026 Firmenbuchnummer FN 604010a Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter GRILL Lukas MMag. Esslinggasse 7 1010 Wien Tel.: +43190333, Fax: +4319033366 E-Mail: wien@snlaw.at Schuldner WS more motion GmbH Grüntal 69 3400 Kierling FN 604010a Tagsatzung Datum: 14.10.2026 um: 10.30 Uhr Ort: Saal 9, EG 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen. In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen. Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Rechtsmittelbelehrung Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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