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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
EDAL Bausysteme GmbH
Eintragungsdatum
03.05.2023
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweige
Erbringung von Bauleistungen
Sitz
Krems an der Donau
Adresse
Personen

Aktuell, seit 01.08.2025

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EDAL Bausysteme GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 129 009 S 00027/26
    Gericht: LG Krems an der Donau
    Bekannt gemacht am13.05.2026
    Beschluss vom12.05.2026
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.05.2026 Anmeldungsfrist: 17.06.2026
    FirmenbuchnummerFN 603842d
    GeringfügigDer Konkurs ist geringfügig.
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    InsolvenzmasseDer Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
    MasseverwalterPERSCHL Severin Mag. Schillerstraße 10 3500 Krems Tel.: 02732/79520 E-Mail: anwalt@kanzlei-perschl.at
    SchuldnerEDAL Bausysteme GmbH Lerchenfelderstraße 18 3500 Krems an der Donau FN 603842d
    TagsatzungDatum: 01.07.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung
    TextGläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
    UnternehmenDas Unternehmen bleibt geschlossen.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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