EDAL Bausysteme GmbH (FN 603842d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- EDAL Bausysteme GmbH
- Eintragungsdatum
- 03.05.2023
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Erbringung von Bauleistungen
- Sitz
- Krems an der Donau
- Personen
Aktuell, seit 01.08.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 01.08.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atEDAL Bausysteme GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 13.05.2026 Beschluss vom 12.05.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.05.2026 Anmeldungsfrist: 17.06.2026 Firmenbuchnummer FN 603842d Geringfügig Der Konkurs ist geringfügig. Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Masseverwalter PERSCHL Severin Mag. Schillerstraße 10 3500 Krems Tel.: 02732/79520 E-Mail: anwalt@kanzlei-perschl.at Schuldner EDAL Bausysteme GmbH Lerchenfelderstraße 18 3500 Krems an der Donau FN 603842d Tagsatzung Datum: 01.07.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Unternehmen Das Unternehmen bleibt geschlossen. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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