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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
Creative Montage Team GmbH
Eintragungsdatum
30.03.2023
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110033403295
Geschäftszweige
Handel und Montage von Solaranlagen ohne elektrischen Anschluss
Vertretungsbefugnis
Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss der Generalversammlung wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis bestimmt.
Sitz
Großpetersdorf
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 30.03.2023

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Creative Montage Team GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 309 026 S 00012/25
    Gericht: LG Eisenstadt
    Bekannt gemacht am23.03.2026
    Beschluss vom23.03.2026
    TagsatzungDatum: 13.04.2026 um: 09.20 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Gläubigerversammlung vE 09:30 Uhr, bei diesem Gericht
    TextTagesordnungspunkt: 1. Finanzierung der gerichtlichen Forderungsdurchsetzung eines Betrages von rund EUR 900.000,-- für von der Schuldnerin geleistete Arbeiten und von der Schuldnerin bereitgestelltes Material gegen die Enlion Service GmbH (vormals futuregrid.energy Service GmbH) mit geschätzten Kosten von rund EUR 90.000,--. 2. Allfälliges
    TextZur Gläubigerversammlung werden Vertreter von Gläubigern nur zugelassen, wenn sie über eine umfassende Vertretungs-, Entscheidungs-, und Abstimmungsvollmacht verfügen.
    InsolvenzmasseDer Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
    InsolvenzmasseDer Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 1 %.
    TagsatzungDatum: 13.04.2026 um: 09.20 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Verteilungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung vE 09:30 Uhr
    TextGemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 24.03.2025 versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
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