Creative Montage Team GmbH (FN 601561z)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Creative Montage Team GmbH
- Eintragungsdatum
- 30.03.2023
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110033403295
- Geschäftszweige
- Handel und Montage von Solaranlagen ohne elektrischen Anschluss
- Vertretungsbefugnis
- Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss der Generalversammlung wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis bestimmt.
- Sitz
- Großpetersdorf
- Personen
Aktuell, seit 30.03.2023
- Netzwerk
Aktuell, seit 30.03.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atCreative Montage Team GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 23.03.2026 Beschluss vom 23.03.2026 Tagsatzung Datum: 13.04.2026 um: 09.20 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Gläubigerversammlung vE 09:30 Uhr, bei diesem Gericht Text Tagesordnungspunkt: 1. Finanzierung der gerichtlichen Forderungsdurchsetzung eines Betrages von rund EUR 900.000,-- für von der Schuldnerin geleistete Arbeiten und von der Schuldnerin bereitgestelltes Material gegen die Enlion Service GmbH (vormals futuregrid.energy Service GmbH) mit geschätzten Kosten von rund EUR 90.000,--. 2. Allfälliges Text Zur Gläubigerversammlung werden Vertreter von Gläubigern nur zugelassen, wenn sie über eine umfassende Vertretungs-, Entscheidungs-, und Abstimmungsvollmacht verfügen. Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 1 %. Tagsatzung Datum: 13.04.2026 um: 09.20 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Verteilungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung vE 09:30 Uhr Text Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 24.03.2025 versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
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