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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

09.05.2024

PENTA IMMOBau GmbHNamensänderung
PENTA IMMOBau GmbHNamensänderung

03.03.2023

Obere Seegarten Projektentwicklungs GmbHNamensänderung
Obere Seegarten Projektentwicklungs GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
03.03.2023
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.001
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweige
a) Baumeistergewerbe b) Handel mit Waren aller Art
Vertretungsbefugnis
Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Sitz
Pama
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 13.09.2025

© wirtschaft.at
PENTA IMMOBau GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 309 026 S 00059/26
    Gericht: LG Eisenstadt
    Bekannt gemacht am27.05.2026
    Beschluss vom27.05.2026
    BeteiligterAKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband Schleifmühlgasse 2 1041 Wien Tel.: 05 04 100-0, Fax: 05 04 100-1522
    BeteiligterISA Landesgeschäftsst. Burgenland Wienerstraße 7 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/7403930, Fax: 02682/7403187 E-Mail: insolvenzrecht@akbgld.at
    BeteiligterKREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN Wagenseilgasse 7 1120 Wien Tel.: 050 1870
    BeteiligterÖSTERREICHISCHER VERBAND CREDITREFORM Nußdorfer Lände 23/3. Stock 1190 Wien Tel.: 01/218 62 20-661, Fax 680
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.05.2026 Anmeldungsfrist: 20.07.2026
    FirmenbuchnummerFN 599320d
    MasseverwalterSTORTECKY Felix Dr. W.A.-Mozartstraße 4 7093 Jois Tel.: 02160/712 07, Fax: 02160/712 07-22 E-Mail: office@stortecky.at
    SchuldnerPENTA IMMOBau GmbH Feldgasse 14/20 2422 Pama FN 599320d vormals Obere Seegarten Projektentwicklungs GmbH
    TagsatzungDatum: 03.08.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung vE 10:15 Uhr
    TextDie Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 29.05.2026 ein.
    TextEs handelt sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung.
    TextGläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungs- bevollmächtigter namhaft gemacht wird oder eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
    TextIn der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozessgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, oder ob eine Aufrechnung beansprucht wird und diesfalls die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen anzugeben. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet unter www.justiz.gv.at Formbätter. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen nach Ablauf der Anmeldefrist anmelden haben dem Insolvenzverwalter EUR 50,- zuzüglich USt zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
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