EDW-Transport e.U (FN 599005s)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- EDW-Transport e.U
- Eintragungsdatum
- 22.02.2023
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110033228454
- Geschäftszweige
- Transport & Logistik
- Sitz
- Helpfau-Uttendorf
- Personen
Aktuell, seit 23.09.2026
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 20.09.2026 Beschluss vom 20.09.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.09.2026 Anmeldungsfrist: 04.11.2026 Firmenbuchnummer FN 599005s Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter FRISCH Peter Dr. Braunauerstraße 22 4950 Altheim Tel.: 07723/41213, Fax: 07723/41213-4 E-Mail: office@ra-frisch.at Rechtsanwalt Masseverwalterstellvertreter RIEß Franz Mag. Dr. Friedrich-Thurner-Straße 16 4910 Ried/Innkreis Tel.: 07752/20 188, Fax: 07752/20 188 10 E-Mail: office@rariess.at Rechtsanwalt Schuldner SALKANOVIC Alen Inhaberin d. EDW-Transport e.U. Scheiterbachstr. 21b/14 5230 Mattighofen FN 599005s, Gebdat: 21.08.1988 Geschäftsanschrift laut Firmenbuch: Gewerbestraße 33, 5261 Uttendorf Tagsatzung Datum: 16.12.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Landesgericht Ried, Saal 101/I.Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Den Konkursgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in die vom Insolvenzverwalter gelegte Rechnung Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen Bemängelungen oder Erinnerungen anzubringen. Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: "Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20 % ihrer Forderungen zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlags." Tagsatzung Datum: 18.11.2026 um: 11.30 Uhr Ort: Landesgericht Ried, Saal 101/I.Stock Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Allgemeine Prüfungstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Unternehmen Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
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