Zaunbau Müller GmbH (FN 597666x)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Zaunbau Müller GmbH
- Eintragungsdatum
- 02.02.2023
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110033139231
- Geschäftszweige
- Errichtung, Montage, Reparatur und Verkauf von Zäunen
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss der Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilt werden.
- Sitz
- Wels
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 02.02.2023
- Netzwerk
Aktuell, seit 02.02.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atZaunbau Müller GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 23.04.2026 Beschluss vom 23.04.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.04.2026 Anmeldungsfrist: 11.06.2026 Firmenbuchnummer FN 597666x Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter APOR Unternehmensverwaltung GmbH Dragonerstraße 67/WDZ 10 4600 Wels Tel.: 07242/309050-100 E-Mail: insolvenz@apor.at Schuldner Zaunbau Müller GmbH Rainerstraße 15 4600 Wels FN 597666x Tagsatzung Datum: 25.06.2026 um: 10.35 Uhr Ort: Saal101 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 Tagsatzung Datum: 30.07.2026 um: 13.15 Uhr Ort: Saal 101 Besondere Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30%-ige Quote, zahlbar in 3 monatlichen Raten wie folgt: 10 % binnen 1 Monat 10 % binnen 8 Monaten 10 % binnen 20 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplan, nicht jedoch vor der Rechtskraft seiner Bestätigung. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Gerät die Schuldnerin gegenüber einem Gläubiger mit der Erfüllung des Sanierungsplans in Verzug gilt § 156a IO. Zur Rechnungslegungstagsatzung Die Gläubiger und die Schuldnerin können in die von der Masseverwalterin 14 Tage vor der Sanierungsplantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
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