beyou effect GmbH (FN 593337f)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- beyou effect GmbH
- Eintragungsdatum
- 29.11.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 10.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110032850113
- Geschäftszweige
- Dienstleistungen und Beratung im Bereich Fitness, insbesondere im Bereich Bodyforming mittels beyou-effect-Methode; Vertrieb und Verkauf von Waren, insb. im Bereich Fitness
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen vertreten. Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Webseite
- Sitz
- Heiligenkreuz im Lafnitztal
- Personen
Aktuell, seit 29.11.2022
- Netzwerk
Aktuell, seit 12.07.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atbeyou effect GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 11.09.2025 Beschluss vom 11.09.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.09.2025 Anmeldungsfrist: 06.10.2025 Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 12.09.2025 Firmenbuchnummer FN 593337f Masseverwalter ATEUS Rechtsanwälte GmbH Fabrikstraße 12 7344 Stoob Tel.: 02612/4346617, Fax: 01533778420 E-Mail: stibi@ateus.at bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Dr. Dieter Stibi, Rechtsanwalt, Fabrikstraße 12, 7344 Stoob Schuldner beyou effect GmbH Zollhausstraße 11 /Top 2 7561 Heiligenkreuz im Lafnitztal FN 593337f vertreten durch: Dax Wutzlhofer und Partner Rechtsanwälte GmbH, Wienerstraße 8a/2, A-7400 Oberwart Tagsatzung Datum: 20.10.2025 um: 10.10 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung vE 10:20 Uhr Tagsatzung Datum: 24.11.2025 um: 10.10 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Sanierungsplantagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung besondere Prüfungstagsatzung vE 10:40 Uhr Text Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzverfahreneröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§257 Abs 3 IO.) Text Es handelt sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Text Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweis der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozessgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorbehaltes sind, oder ob eine Aufrechnung beansprucht wird und diesfalls die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen anzugeben. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet unter www.justiz.gv.at Formblätter. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach Ablauf der Anmeldefrist anmelden haben dem Insolvenzverwalter EUR 50,- zuzüglich USt zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen. Text Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung eine Quote von insgesamt 20 % innerhalb von 2 Jahren, dies in 4 Raten a 5 %. 5 % der offenen Forderungen werden demnach als Barquote ausgeschüttet, weitere 5 % binnen 12 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes, 5 % binnen 18 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes und 5 % binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes.
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