Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.

Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
590773i
Firmenwortlaut
HCTS GmbH
Eintragungsdatum
26.10.2022
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweige
Handel mit Waren aller Art und Dienstleistungen im Bereich Entwicklung und Betrieb von Systemen zur Erzeugung, Speicherung und Leitung erneuerbarer Energien
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch abweichende Vertretungsbefugnisse beschließen
Sitz
Bad Ischl
Netzwerk
    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 519 020 S 00055/24
    Gericht: LG Wels
    Bekannt gemacht am28.04.2024
    Beschluss vom28.04.2024
    EigenverwaltungEigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.04.2024 Anmeldungsfrist: 10.07.2024
    FirmenbuchnummerFN 590773i
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    SanierungsverwalterPIXNER Gudrun Mag. Mitterndorf 3 4801 Traunkirchen Tel.: 07617/32 534, Fax: 07617/32 534-10 E-Mail: pixner@ra-pixner.at
    SchuldnerHCTS GmbH Sulzbacher Straße 12/E 4820 Bad Ischl FN 590773i
    TagsatzungDatum: 23.05.2024 um: 13.00 Uhr Ort: Saal 101 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
    TagsatzungDatum: 25.07.2024 um: 13.30 Uhr Ort: Saal 101 Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101 Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30-%ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Gemäß § 172 Abs 2 IO wird der Schuldnerin verboten, folgende Rechtshandlungen ohne Zustimmung des Sanierungsverwalters vorzunehmen: a) gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen b) Fortführung bereits gerichtlich anhängiger Rechtsstreitigkeiten und sonstiger Verfahren c) Abschluss von Arbeitsverträgen einschließlich Erklärung und Erfüllung von Wiedereinstellungszusagen d) Abschluss von Rechtsgeschäften, sofern der die Masse belastende Wert den Betrag von Euro 5.000,00 übersteigt. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Gläubiger und die Schuldnerin können in eine vom Sanierungsverwalter 14 Tage vor der Sanierungsplantagsatzung allenfalls zu legende Rechnung (§ 176 Z 4 IO) bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
PLUS InhalteFür dieses Profil gibt es zusätzliche wirtschaft.at PLUS Inhalte die Sie momentan nicht einsehen können. Schalten Sie dieses Profil frei oder loggen Sie sich ein um diese Inhalte zu sehen. wirtschaft.at PLUS Inhalte sind unter anderem Gewerbeberechtigungen, Nationale Marken, Patente, Rechtstatsachen, OTS-Aussendungen, und viele mehr.
wirtschaft.at PLUSFür dieses Profil gibt es zusätzliche wirtschaft.at PLUS Inhalte die Sie momentan nicht einsehen können. Schalten Sie dieses Profil frei oder loggen Sie sich ein um diese Inhalte zu sehen.

Mehr Information über dieses Unternehmen?

Wenn Sie die wirtschaft.at PLUS Inhalte dieses Profils freischalten, erhalten Sie den werbefreien Zugriff auf folgende zusätzliche Informationen:

  • Historische Daten
  • Darstellung im zeitlichen Verlauf
  • Gewerbeberechtigungen (1)
  • Rechtstatsachen (2)

Abo abschließen und PLUS
Inhalte von allen Profilen sehen
ab€ 29Monat