HCTS GmbH (FN 590773i)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 590773i
- Firmenwortlaut
- HCTS GmbH
- Eintragungsdatum
- 26.10.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Handel mit Waren aller Art und Dienstleistungen im Bereich Entwicklung und Betrieb von Systemen zur Erzeugung, Speicherung und Leitung erneuerbarer Energien
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch abweichende Vertretungsbefugnisse beschließen
- Sitz
- Bad Ischl
- Personen
Aktuell, seit 01.05.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 01.09.2023
Eigentümer/innen© wirtschaft.atHCTS GmbH© wirtschaft.at- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 28.04.2024 Beschluss vom 28.04.2024 Eigenverwaltung Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.04.2024 Anmeldungsfrist: 10.07.2024 Firmenbuchnummer FN 590773i Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Sanierungsverwalter PIXNER Gudrun Mag. Mitterndorf 3 4801 Traunkirchen Tel.: 07617/32 534, Fax: 07617/32 534-10 E-Mail: pixner@ra-pixner.at Schuldner HCTS GmbH Sulzbacher Straße 12/E 4820 Bad Ischl FN 590773i Tagsatzung Datum: 23.05.2024 um: 13.00 Uhr Ort: Saal 101 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101 Tagsatzung Datum: 25.07.2024 um: 13.30 Uhr Ort: Saal 101 Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101 Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30-%ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Gemäß § 172 Abs 2 IO wird der Schuldnerin verboten, folgende Rechtshandlungen ohne Zustimmung des Sanierungsverwalters vorzunehmen: a) gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen b) Fortführung bereits gerichtlich anhängiger Rechtsstreitigkeiten und sonstiger Verfahren c) Abschluss von Arbeitsverträgen einschließlich Erklärung und Erfüllung von Wiedereinstellungszusagen d) Abschluss von Rechtsgeschäften, sofern der die Masse belastende Wert den Betrag von Euro 5.000,00 übersteigt. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Gläubiger und die Schuldnerin können in eine vom Sanierungsverwalter 14 Tage vor der Sanierungsplantagsatzung allenfalls zu legende Rechnung (§ 176 Z 4 IO) bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
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