TWiDOO GmbH in Liqu. (FN 588523a)
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- Status
- In Liq.
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 10.09.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Handel mit Waren aller Art, insbesondere online-Handel
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen selbständig, wenn zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch je zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch je einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Gesamtprokuristen vertreten. Im Bestellungsbeschluss kann einzelnen Geschäftsführern, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, das Recht der selbständigen Vertretungsbefugnis erteilt werden.
- Sitz
- Ternberg
- Personen
Aktuell, seit 08.01.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 22.08.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atTWiDOO GmbH in Liqu.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 30.12.2025 Beschluss vom 30.12.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.01.2026 Anmeldungsfrist: 03.03.2026 Firmenbuchnummer FN 588523a Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter STRASSER Wolfgang Dr. Hauptplatz 11 4300 St. Valentin Tel.: 07435/52 4 37, Fax: 07435/52 4 37-21 E-Mail: ra-strasserwolf@rechtsanwaelte.co.at Masseverwalterstellvertreter STRASSER Christian Mag. Dr. Hauptplatz 11 4300 St. Valentin Tel.: 07435/524 37, Fax: 07435/524 37-21 E-Mail: ra-strasser@rechtsanwaelte.co.at Schuldner TWiDOO GmbH Sonnleithnersiedlung 8 4461 Laussa FN 588523a Tagsatzung Datum: 17.03.2026 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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