KFMS GmbH (FN 588347t)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- KFMS GmbH
- Eintragungsdatum
- 29.10.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110032732655
- Geschäftszweige
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
- Sitz
- Linz
- Personen
Aktuell, seit 15.03.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 06.02.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atKFMS GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 12.07.2026 Beschluss vom 12.07.2026 Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Sanierungsplanbestätigung Der am 10.07.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 30 % wie folgt: 25 % binnen 14 Tagen, 2,5 % binnen 1 Jahr, 2,5 % binnen 2 Jahren je ab Annahme und je nicht vor Rechtskraft der Bestätigung. Die Schuldnerin bietet den Insolvenzgläubigern zusätzlich eine Erlös abhängige Superquote an. Zu diesem Zweck überträgt der Schuldner mit Rechtskraft der Bestätigung dieses Sanierungsplan den nachstehenden Anspruch gemäß § 157 i IO unwiderruflich an Mag. Wilhelm Deutschmann als Treuhänder: Abgetreten wird die Geltendmachung des klageweise geltend gemachten Anspruchs im Verfahren 41 Cg 85/25 x LG Linz. Der Treuhänder nimmt diese Übertragung an und wird den Anspruch im eigenen Namen, jedoch für Rechnung der Insolvenzgläubiger fortführen und verwerten (Treuhandvermögen). Die Aktivlegitimation zur Fortführung des genannten Cg-Verfahrens geht mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans auf den Treuhänder über. Er ist berechtigt, alle zur Durchsetzung des Anspruchs erforderlichen prozessualen und außerprozessualen Schritte zu setzen. Er ist insbesondere ermächtigt mit dem Prozessgegner Vergleiche abzuschließen, die Klage unter Anspruchsverzicht zurückzuziehen oder das Verfahren einvernehmlich zu beenden, sofern dies dem wohlverstandenen Interesse der Gläubigergemeinschaft entspricht. Zur Absicherung hat der Treuhänder vor dem Abschluss eines materiellen Vergleichs oder vor einem Klagsverzicht das Einvernehmen mit dem Insolvenzgericht herzustellen. Kosten der Prozessführung zu 41 Cg 85/25 x LG Linz sind vorrangig aus dem Treuhandvermögen zu decken. Sollte der Prozess verloren werden oder sonst aufgrund eines Vergleichsabschluss mit der Gegenseite die Kosten nicht vollständig ersetzt werden oder diese uneinbringlich sein, werden die Kosten aus dem bereits jetzt sichergestellten Betrag bezahlt. Dieser Sicherstellungsbetrag umfasst brutto EUR 16.958,32 (siehe Rz 197 in ON 53). Die Superquote wird binnen 2 Jahren ab Annahme nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung ausgezahlt. Der aus dem Cg-Verfahren erzielte Bruttoerlös wird auf das Treuhandkonto eingezahlt. Aus diesem Bruttobetrag sind vorab zu berichtigen: a) Gerichts- und Prozesskosten des Treuhänders b) Kosten der steuerlichen Vertretung für das Treuhandverfahren c) gerichtlich bestimmte Entlohnung des Treuhänders gemäß § 157k IO Der verbleibende Nettoerlös wird vom Treuhänder als Superquote aliquot im Verhältnis der festgestellten und teilnahmeberechtigten Insolvenzforderungen an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet.
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