Carpro GmbH (FN 587675d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Carpro GmbH
- Eintragungsdatum
- 30.08.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110032482352
- Geschäftszweige
- Taxigewerbe, Mietwagengewerbe
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 22.10.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 22.10.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atCarpro GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 15.03.2026 Beschluss vom 15.03.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.03.2026 Anmeldungsfrist: 27.04.2026 Firmenbuchnummer FN 587675d Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter ABEL-STODOLA Felicitas LL.M. (WU), BSc (WU) Stubenring 18 1010 Wien Tel.: 533 52 72, Fax: 533 52 72 - 15 E-Mail: office@abel-legal.at Masseverwalterstellvertreter WÖRAN Jakob Mag. Stubenring 18 1010 Wien Tel.: 5335272, Fax: 533527215 E-Mail: office@abel-legal.at Schuldner Carpro GmbH Floridsdorfer Hauptstraße 30/1 1210 Wien FN 587675d vormals: Meidlinger Hauptstraße 63/9, 1120 Wien; Walter-Jurmann-Gasse 2B/2/68, 1230 Wien; Pappenheimgasse 3/1/18, 1200 Wien; Siebenbrunnengasse 1/19A, 1050 Wien; Siebenbrunnenfeldgasse 1/38/19A, 1050 Wien Tagsatzung Datum: 11.05.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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