BABIL West GmbH (FN 585819z)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- BABIL West GmbH
- Eintragungsdatum
- 13.08.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 10.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Betrieb einer Bäckerei und einer Konditorei sowie eines Gestronomieunternehmens, Handel mit Waren aller Art
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 16.01.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 16.01.2026
Eigentümer:innen© wirtschaft.atBABIL West GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 07.06.2026 Beschluss vom 07.06.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.06.2026 Anmeldungsfrist: 20.07.2026 Firmenbuchnummer FN 585819z Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter KORENJAK Ilse Mag.Dr. Opernring 17/6 1010 Wien Tel.: 391 01 10, Fax: 391 01 10 50 E-Mail: office@korenjak.at Masseverwalterstellvertreter UNGER Georg MMag.Dr. Opernring 17/6 1010 Wien Tel.: 523 62 00 Serie, Fax: 526 72 74 E-Mail: office@ra-unger.at Schuldner BABIL West GmbH Salzachstraße 30/1-6 1200 Wien FN 585819z frühere Anschriften: Parhamerplatz 10/1-2, 1170 Wien davor Allerheiligenplatz 6/6, 1200 Wien Tagsatzung Datum: 03.08.2026 um: 14.00 Uhr Ort: Zi. 2407, 24. Stock 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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