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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
VHS Advice e.U.
Eintragungsdatum
25.06.2022
Rechtsform
Einzelunternehmer
GLN
9110032233169
Geschäftszweige
Unternehmensberatung
Sitz
Wien
Adresse
Personen

Aktuell, seit 25.06.2022

Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 004 S 00107/22
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am03.03.2025
    Beschluss vom02.03.2025
    RechtskraftDie Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 036 S 00087/26
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am10.06.2026
    Beschluss vom10.06.2026
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.06.2026 Anmeldungsfrist: 16.09.2026
    FirmenbuchnummerFN 583840p
    MasseverwalterHAMPEL Georg Mag. Landstraßer Hauptstraße 1A/Ebene 05 1030 Wien Tel.: 01/212 55 00, Fax: 01/212 55 00-5 E-Mail: office@reisch.law
    SchuldnerScharringer Verena Hermine Inhaber der VHS Advice e. U. Eichengasse 58 2230 Gänserndorf FN 583840p, Gebdat: 29.07.1989 weitere Geschäftsanschrift: Dresdner Straße 15, Tür 83 1200 Wien
    TagsatzungDatum: 30.09.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Saal 9, EG 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextAussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen. In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
    TextWICHTIGE HINWEISE FÜR FORDERUNGSANMELDUNGEN: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und - verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Rechtsmittelbelehrung Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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