VIC-Sonnenspeicher GmbH (FN 583299v)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- VIC-Sonnenspeicher GmbH
- Eintragungsdatum
- 18.06.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110032214212
- Geschäftszweige
- Elektrofachbetrieb für erneuerbare Energien
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Vitis
- Personen
Aktuell, seit 28.08.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 18.06.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atVIC-Sonnenspeicher GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 25.08.2026 Beschluss vom 25.08.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.08.2026 Anmeldungsfrist: 07.10.2026 Firmenbuchnummer FN 583299v Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WITHOFF Martina Dr. Hauptplatz 5 3910 Zwettl Tel.: 02822/52 4 17, Fax: 02822/52 4 17-4 E-Mail: kanzlei@withoff.at Schuldner VIC-Sonnenspeicher GmbH p.A. Gerhard Falmbigl, Schwechatstraße 46 A 2514 Traiskirchen FN 583299v vormals: Titus-Appel-Straße 3, 3902 Vitis Tagsatzung Datum: 21.10.2026 um: 09.30 Uhr Ort: Saal A / 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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