Wuff´s Best & Gizmo Onlinehandel+ GmbH (FN 582238h)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 31.05.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110032144557
- Geschäftszweige
- Handel
- Vertretungsbefugnis
- Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird deren Vertretungsbefugnis durch Gesellschafterbeschluss bestimmt. Gemischte Vertretung möglich.
- Sitz
- Lustenau
- Personen
Aktuell, seit 31.05.2022
- Netzwerk
Aktuell, seit 12.10.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atWuff´s Best & Gizmo Onlinehandel+ GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 15.04.2026 Beschluss vom 15.04.2026 Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Quote, zahlbar binnen zwei Jahren wie folgt: 5 % binnen 6 Monaten 5 % binnen 12 Monaten 5 % binnen 18 Monaten 5 % binnen 24 Monaten jeweils ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung. Die bisherige Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin mit begrenzter Vermögensübergabe iSd § 157i IO bestellt. Die Schuldnerin überträgt der Treuhänderin iSd § 157i Abs 1 IO folgende Vermögenswerte und Ansprüche zur Verwaltung und Verwertung bzw Befriedigung der Gläubiger: 1. Sämtliche Ansprüche der Insolvenzschuldnerin im Gesamtbetrag von ca EUR 350.000,00 gegen AirBaggy B.V., KvK 85953962, Boteyken 193-17, 345MZ De Meern, NIEDERLANDE, wobei beabsichtigt ist, dass aufgrund der Komplexität und bereits vorgeleisteten Arbeit die bisher damit beauftragten Anwälte DKFE Rechtsanwälte GmbH das beim Landesgericht Feldkirch unterbrochene Gerichtsverfahren zu GZ 57 Cg 31/24g über ca EUR 310.000,00 weiterführen wird bzw allfällige weitere Verfahren in Österreich und/oder den Niederlanden einleiten werden. Ein allenfalls nach Abzug sämtlicher Verfahrenskosten den Betrag von EUR 85.000,00 übersteigendes Realisat wird an die Insolvenzgläubiger, welche keine Rückstehungserklärung hinsichtlich der Sanierungsplanquote abgeben haben, als Superquote verteilt. Für die weitere Betreibung des an die Treuhänderin übertragenen Anspruchs steht der nach Abdeckung sämtlicher Verfahrenskosten verbleibende Betrag auf dem Massekonto zur Verfügung. Für den Fall, dass im Zuge der Betreibung des übertragenen Anspruchs dieses Guthaben zur Gänze oder teilweise nicht verbraucht wird, wird es - allenfalls gemeinsam mit der allfälligen Superquote - an die Gläubiger ausgeschüttet. 2. Allfällige Anfechtungsansprüche nach §§ 27ff IO, insbesondere gegenüber Husqvarna Austria GmbH Mailody GmbH A.B.S. Factoring AG
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