ZUBI e.U. (FN 579521m)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- ZUBI e.U.
- Eintragungsdatum
- 16.04.2022
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110031969502
- Geschäftszweige
- Holzschlägerung, -bringung und -zerkleinerung
- Sitz
- Altenmarkt bei Sankt Gallen
- Personen
Aktuell, seit 01.04.2026
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 29.03.2026 Beschluss vom 29.03.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 31.03.2026 Anmeldungsfrist: 26.05.2026 Firmenbuchnummer FN 579521m Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter KASSMANNHUBER Heinz Mag.Dr. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50 300, Fax: 07252/50 300-50 E-Mail: office@sks-law.at Masseverwalterstellvertreter FREILINGER Gerwin Mag. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50300, Fax: 07252/50300-50 E-Mail: office@sks-law.at Schuldner Milan Zubovic, Inhaber der ZUBI e.U. Unterlaussa 38 8934 Weyer FN 579521m, Gebdat: 07.05.1996 Tagsatzung Datum: 09.06.2026 um: 14.10 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Tagsatzung Datum: 30.06.2026 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar in 2 Jahren jeweils ab Annahme des Sanierungsplans. Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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