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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

09.08.2022

CSR Bau GmbHNamensänderung
CSR Bau GmbHNamensänderung

14.04.2022

Ing. Rudolf Szabo GmbHNamensänderung
Ing. Rudolf Szabo GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
14.04.2022
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110031962794
Geschäftszweige
Baumeister, Handel aller Art, insbesondere mit Baustoffen, Malermeister, Ankauf und Verkauf sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien Entwicklung von Immobilienprojekten, Gründung, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an bestehenden oder neu zu errichtenden in- und ausländischen Gesellschaften
Sitz
Traiskirchen
Adresse
Netzwerk

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CSR Bau GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 239 011 S 00049/26
    Gericht: LG Wiener Neustadt
    Bekannt gemacht am13.09.2026
    Beschluss vom13.09.2026
    TagsatzungDatum: 05.11.2026 um: 11.00 Uhr Ort: Zimmer 34 Sanierungsplantagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Prüfungstagsatzung Der Geschäftsführer der Schuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen. Die Schlussrechnung ist spätestens 14 Tage vor obigem Termin vorzulegen. Der Geschäftsführer der Schuldnerin und sämtliche Gläubiger werden mit dem Bemerken geladen, dass sie in die Rechnung Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen gegen die Verwaltungsschlussrechnung bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen können. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 1.) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Sanierungsplan gemäß § 149 Abs 1 IO nicht berührt. Wir der Sanierungsplan bestätigt, so sind die gesicherten Forderungen mit dem Wert der Sache begrenzt, an de Absonderungsrechte bestehen. Gläubiger, deren Forderungen durch Absonderungsrechte zum Teil gedeckt sind, nehmen mit dem Ausfall (§ 132 Abs 6 10) am Sanierungsplanverfahren teil; solange dieser jedoch nicht endgültig feststeht, sind sie bei der Erfüllung des Sanierungsplans mit dem mutmaßlichen Ausfall zu berücksichtigen. 2.) Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 22%, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages, zahlbar wie folgt: eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten vonje 5 % binnen 8 und je 6 %, binnen 16 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. 3.) Bei Wechselforderungen erfolgt die Bezahlung gegen Ausfolgung der gegenständlichen Akzepte. Sollten diese jedoch die Unterschrift Dritter, wechselrechtlich mithaftender Personen, tragen, so erfolgt die Bezahlung der Quote gegen Streichung der Unterschrift der Schuldnerin, allenfalls ist auf dem Wechsel anzumerken, dass die Haftung der Schuldnerin als getilgt anzusehen ist. 4.) Bestrittene Insolvenzforderungen sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen im Sanierungsplan festgesetzt worden sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Klage (§ 110 10) noch offen ist, oder wenn die Klage bis zur Sanierungsplantagsatzung eingebracht worden ist. Eine Sicherstellung in diesem Umfang hat auch stattzufinden, wenn die Forderung nur von der Schuldnerin bestritten worden ist. Die sichergestellten Beträge werden frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Insolvenzgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder bereits anhängige Verfahren wiederaufgenommen hat. 5.) Bei Nichteinhaltung der Quotenzahlung tritt Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung gegenüber dem mahnenden Gläubiger gemäß § 156a IO ein, wenn trotz Aufforderung mittels eingeschriebener Mahnung und Ablauf einer Frist von vier Wochen eine Forderung nicht bezahlt oder sichergestellt wird.
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