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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

16.11.2023

K.S. Betriebs GmbH & Co KGNamensänderung
K.S. Betriebs GmbH & Co KGNamensänderung

01.04.2022

Marolt Betriebs GmbH & Co KGNamensänderung
Marolt Betriebs GmbH & Co KGNamensänderung
Eintragungsdatum
01.04.2022
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweige
Hotellerie- und Gastronomiegewerbe
Sitz
St. Kanzian am Klopeiner See
Adresse

Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.

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Aktuell, seit 01.04.2022

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K.S. Betriebs GmbH & Co KG
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 729 040 S 00009/25
    Gericht: LG Klagenfurt
    Bekannt gemacht am16.11.2025
    Beschluss vom16.11.2025
    TagsatzungDatum: 01.12.2025 um: 09.00 Uhr Ort: VHS 225/II.Stock erstreckte Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des verbesserten Sanierungsplanvorschlags: 1. Die fälligen und feststehenden Masseforderungen sowie die Verfahrenskosten werden zur Gänze bezahlt. Die Sicherstellung sämtlicher Masseforderungen/Verfahrenskosten bilden die Voraussetzung für die Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei die vollständige Hinterlegung beim Masseverwalter, binnen vier Wochen, sicherzustellen ist. 2. Die Ansprüche von Ab- und Aussonderungsberechtigten werden durch den Sanierungsplan nicht berührt. Weiters werden die Rechte der Insolvenzgläubiger gegenüber Bürgen oder Mitschuldner der Schuldnerin sowie Regressverpflichteten durch den Sanierungsplan nicht berührt beziehungsweise eingeschränkt. 3. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 100 %, zahlbar bis längstens 22 Monate nach Rechtskraft der Bestätigung über den Sanierungsplan, dies bei Terminsverlust bei Nichtzahlung und Wiederaufleben, nach eingeschriebener Mahnung mit 14-tägiger Nachfrist. 4. Für den Fall der Annahme und Bestätigung des vorliegenden Sanierungsplanes übernimmt Heinz Anton Marolt, geb. 19.5.1958, die persönliche Haftung für die Erfüllung des Sanierungsplanes und sohin die solidarische Zahlungsverpflichtung zur Bezahlung der Sanierungsplanquote neben der Schuldnerin. Die vorliegende Erklärung des Solidarschuldners beziehungsweise des persönlich Haftenden für die Erfüllung des Sanierungsplanes stellt gleichzeitig eine Unterwerfungserklärung im Sinne des § 156 c IO dar. Die Schuldnerin, die K.S. Betriebs GmbH & Co KG Am See V/6, 9122 St. Kanzian am Klopeiner See, FN 578382 m, unterwirft sich gemäß § 157 IO bis zur Erfüllung des Sanierungsplanes der Überwachung des Insolvenzverwalters Mag. Peter Urabl, als zu bestellenden Treuhänder. Zusätzlich wird der bisherige Insolvenzverwalter als Treuhänder, im Sinne des § 157 h Abs 3 IO, bestellt. Der Treuhänder ist der alleinige Berechtigte über die Hypothek gemäß des nachfolgenden Punktes 5. des Sanierungsplanvorschlages mit Wirkung für und gegen die Gläubiger zu verfügen. Dies mit dem Auftrag für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung der Sanierungsplanquote in Höhe von 100 %, auch nur eines einzelnen Gläubigers, die angeführten Liegenschaften zugunsten der Insolvenzgläubiger zu verwerten und den verbleibenden, zugewiesenen, Erlös (nach Abzug aller Kosten und Spesen) an den/die Insolvenzgläubigerin zu verteilen. Die Entlohnung des Treuhänders richtet sich gemäß § 157 c IO. 5. Zur Sicherung der Erfüllung des unter Punkt 3. angebotenen Sanierungsplanvorschlages verpfändet Heinz Anton Marolt, geb. 19.5.1958, die jeweils in seinem Alleineigentum stehenden Liegenschaften EZ 828 KG 76113 St. Kanzian, EZ 988 KG 76113 St. Kanzian, EZ 167 KG 76113 St. Kanzian und EZ 688 KG 76113 St. Kanzian im nächsten freien Geldrang bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1,100.000,00 zugunsten der Insolvenzgläubiger und erklärt dieser hiermit seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung, dass aufgrund des zu 40 S 9/25a des LG Klagenfurt rechtskräftig bestätigten Sanierungsplanes, ohne sein weiteres Wissen und ohne sein weiteres Zutun zugunsten der Insolvenzgläubiger ein Pfandrecht im Sinne des § 157 h Abs 3 IO im Höchstbetrag von EUR 1,100.000,00 zur Erfüllung der unter Punkt 3. des Sanierungsplanvorschlages angeführten Quote in Höhe von 100 %, in den in seinem jeweiligen Eigentum stehenden Liegenschaften EZ 828 KG 76113 St. Kanzian, EZ 988 KG 76113 St. Kanzian, EZ 167 KG 76113 St. Kanzian und EZ 688 KG 76113 St. Kanzian einverleibt sowie die alleinige Berechtigung der zu 40 S 9/25a des LG Klagenfurt bestellten Treuhänder Mag. Peter Urabl, Rechtsanwalt, Gabelsbergerstraße 5/5, 9020 Klagenfurt, über die Hypothek mit Wirkung für und gegen die Gläubiger zu verfügen, angemerkt wird. Gleichzeitig verpflichtet sich Heinz Anton Marolt, geb. 19.5.1958, für die gegenständliche Sicherstellung allenfalls erforderlich werdende Nachträge/Richtigstellungen etc. zur Herbeiführung der grundbücherlichen Sicherstellung, über Aufforderung des Treuhänders, unverzüglich in der erforderlichen Form zu unterfertigen. 6. Die Schuldnerin verpflichtet sich, dem Treuhänder die Zahlung der Quote schriftlich nachzuweisen und während der gesamten Dauer der Überwachung alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7. Heinz Anton Marolt, geb. 19.5.1958, verpflichtet sich außerdem bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Sanierungsplanes über die genannten Liegenschaften ohne Zustimmung des Treuhänders weder zu verfügen noch diese zu belasten. 8. Dem Insolvenzverwalter, als zu bestellenden Treuhänder, wird aufgetragen, die Einverleibung dieser Höchstbetragshypothek gemäß Punkt 5. des Sanierungsplanvorschlages durchzuführen. 9. Der Pfandbesteller, Heinz Anton Marolt, geb. 19.5.1958, verpflichtet sich ausdrücklich, die in der Erklärung zu Punkt 5. des Sanierungsplanvorschlages enthaltene Sachhaftung zur Vermeidung unmittelbarer Zwangsvollstreckung im Sinne des § 156a beziehungsweise c IO zu dulden. Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungslegungstagsatzung
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