MAS Sportswear GmbH (FN 575505g)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- MAS Sportswear GmbH
- Eintragungsdatum
- 02.03.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Sportbekleidung
- Vertretungsbefugnis
- Jede/r Geschäftsführer/in vertritt selbständig, sofern die Generalversammlung nichts anderes beschließt.
- Sitz
- Gallneukirchen
- Personen
Aktuell, seit 12.08.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 14.01.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMAS Sportswear GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 06.08.2026 Beschluss vom 06.08.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.08.2026 Anmeldungsfrist: 18.09.2026 Firmenbuchnummer FN 575505g Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter BINDER Stephan Andreas Mag. Landstraße 47 4020 Linz Tel.: 0732/77 66 44, Fax: 0732/79 59 00 E-Mail: s.binder@hasch.eu Schuldner MAS Sportswear GmbH Fichtenstraße 10 4210 Gallneukirchen FN 575505g Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Sportbekleidung Tagsatzung Datum: 02.10.2026 um: 11.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Prüfungstagsatzung äzglv Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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