MEDO Bäckerei GmbH (FN 574840d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- MEDO Bäckerei GmbH
- Eintragungsdatum
- 15.02.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110031717462
- Geschäftszweige
- Bäckereigewerbe
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einem/einerProkuristen/Prokuristin vertreten, sofern die Generalversammlung nicht einzelnen Geschäftsführern/innen Einzel vertretungsbefugnis erteilt.
- Sitz
- Ansfelden
- Personen
Aktuell, seit 13.01.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 11.12.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMEDO Bäckerei GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 19.03.2025 Beschluss vom 19.03.2025 Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 21.02.2027 Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 06.01.2026 Beschluss vom 06.01.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.01.2026 Anmeldungsfrist: 27.02.2026 Firmenbuchnummer FN 574840d Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter ZEHENTMAYER Christoph Mag. Dr. LL.B. Hauptplatz 30 4020 Linz Tel.: 0732/77 33 33, Fax: 0732/77 33 33 44 E-Mail: c.zehentmayer@jaeger.partner.at Schuldner MEDO Bäckerei GmbH Hauptplatz 21-22 4053 Ansfelden FN 574840d Bäckereigewerbe Tagsatzung Datum: 13.03.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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