BR 189 Immobilien GmbH (FN 570973t)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- BR 189 Immobilien GmbH
- Eintragungsdatum
- 18.12.2021
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- An- und Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Verpachtung, Verwertung von Liegenschaften, Projektentwicklung, insbesondere Ankauf der Liegenschaft Brünnerstraße 189
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 11.07.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 11.07.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atBR 189 Immobilien GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 18.05.2026 Beschluss vom 18.05.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.05.2026 Anmeldungsfrist: 07.07.2026 Firmenbuchnummer FN 570973t Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter GENSBICHLER Patrick LL.M. (WU), BSc (WU) Stubenring 18 1010 Wien Tel.: 533 5272, Fax: 533 5272 -15 E-Mail: office@abel-legal.at Masseverwalterstellvertreter BERGER Paul Mag. BSc Stubenring 18 1010 Wien Tel.: 533 52 72, Fax: 533 52 72-15 E-Mail: office@abel-legal.at Schuldner BR 189 Immobilien GmbH Nordwestbahnstraße 33/6 1020 Wien FN 570973t vormals: Dammstraße 8/1a 1200 Wien davor: Waldmüllergasse 12/1a 1200 Wien Tagsatzung Datum: 21.07.2026 um: 10.30 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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