BEDO Gürgü ELEKTROTECHNIK e.U. (FN 565800i)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- BEDO Gürgü ELEKTROTECHNIK e.U.
- Eintragungsdatum
- 14.10.2021
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110031251034
- Geschäftszweige
- Elektroinstallationen
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 14.10.2021
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 08.01.2025 Beschluss vom 08.01.2025 Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 02.12.2026 Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 15.02.2026 Beschluss vom 15.02.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.02.2026 Anmeldungsfrist: 31.03.2026 Firmenbuchnummer FN 565800i Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter KOLLAND-TWAROCH Katharina Mag. Tuchlauben 8/6.OG 1010 Wien Tel.: 997 28 50, Fax: 879 85 78 E-Mail: kanzlei@kolland-twaroch.at Schuldner Gürgü Bedrettin, Inh. d. BEDO Gürgü ELEKTROTECHNIK e. U. Karl-Löwe-Gasse 33/6 1120 Wien FN 565800i, Gebdat: 30.12.1986 Geschäftsanschrift: Laxenburger Straße 49-57/11 , Tür 2+R01 1100 Wien Wohnanschrift: Helene-Lieser-Platz 3/4/40 1230 Wien vormals: Ruckergasse 26 /8 1120 Wien Tagsatzung Datum: 14.04.2026 um: 11.00 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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