WIN Immo GmbH (FN 551777m)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- WIN Immo GmbH
- Eintragungsdatum
- 03.03.2021
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Immobilienprojektentwicklung
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Ansfelden
- Personen
Aktuell, seit 27.05.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 05.06.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atWIN Immo GmbH© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 21.05.2025 Beschluss vom 21.05.2025 Beiordnung Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband Landstraße 76 4020 Linz 2.) KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 Kaisergasse 16b 4020 Linz 3.) INSOLVENZSCHUTZVERBAND FÜR ARBEITNEHMER(INNEN) Volksgartenstraße 40 4020 Linz 4.) CREDITREFORM - Österreichischer Verband Creditreform Nußdorfer Lände 23/3. Stock 1190 Wien Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.05.2025 Anmeldungsfrist: 25.07.2025 Firmenbuchnummer FN 551777m Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter PIRINGER Stefan MMag. Dr. Kapuzinerstraße 38 4020 Linz Tel.: 0732/7303692730, Fax: 0732/7303692816 E-Mail: stefan.piringer@leitnerlaw.eu Schuldner WIN Immo GmbH Traunuferstraße 100 4052 Ansfelden FN 551777m Immobilienprojektentwicklung Tagsatzung Datum: 08.08.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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