i-Greca Emporion GmbH (FN 551660s)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- i-Greca Emporion GmbH
- Eintragungsdatum
- 11.03.2021
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110030144313
- Geschäftszweige
- Handel mit Waren aller Art insbesondere mit Lebensmitteln, Obst und Gemüse, Kaffee, Getränken Technologieartikel, Elektroartikel und elektronische Artikel
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 28.08.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 11.03.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.ati-Greca Emporion GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 24.08.2026 Beschluss vom 24.08.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.08.2026 Anmeldungsfrist: 05.10.2026 Firmenbuchnummer FN 551660s Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter PIRCHER Johann Georg Mag. Trappelgasse 11/16 1040 Wien Tel.: 503 00 79, Fax: 503 00 79-99 E-Mail: ra-kanzlei@rant-freyler.at Schuldner i-Greca Emporion GmbH Margaretenstraße 20 1040 Wien FN 551660s Tagsatzung Datum: 19.10.2026 um: 10.45 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter und Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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