BAWU HotelbetriebsgmbH (FN 550413g)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- BAWU HotelbetriebsgmbH
- Eintragungsdatum
- 26.02.2021
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110030038384
- Geschäftszweige
- Errichtung und Betrieb eines Beherbergunsbetriebes, Handel mit Waren aller Art, Beteiligung an Gesellschaften mit gleichem Unternehmensgegenstand
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Pfaffenschlag bei Waidhofen a.d.Thaya
- Personen
Aktuell, seit 17.09.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 03.05.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atBAWU HotelbetriebsgmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 30.08.2026 Beschluss vom 30.08.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.09.2026 Anmeldungsfrist: 21.10.2026 Firmenbuchnummer FN 550413g Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter HAMPEL Georg Mag. Landstraßer Hauptstraße 1A/Ebene 05 1030 Wien Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00-5 E-Mail: office@reisch.law Schuldner BAWU HotelbetriebsgmbH Neue Siedlung 12 3834 Pfaffenschlag b. Waidhofen a. d. Thaya FN 550413g Tagsatzung Datum: 04.11.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A / 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
- Unternehmen in der Nähe