HDG-ING GmbH (FN 549931y)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 26.02.2021
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110030038254
- Geschäftszweige
- Ingenieurbüro für Bauphysik
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Waidhofen an der Thaya
- Personen
Aktuell, seit 26.05.2023
- Netzwerk
Aktuell, seit 26.02.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.atHDG-ING GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 22.05.2025 Beschluss vom 22.05.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.05.2025 Anmeldungsfrist: 23.07.2025 Firmenbuchnummer FN 549931y Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter MAYRHOFER Wolfgang Mag. Raiffeisenpromenade 2 3830 Waidhofen/Thaya Tel.: 02842/52 0 05, Fax: 02842/52 0 05-50 E-Mail: waidhofen@wvanwalt.at Schuldner HDG-ING GmbH Franz-Gföller-Straße 11 3830 Waidhofen an der Thaya FN 549931y Tagsatzung Datum: 06.08.2025 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A / 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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