LAMI Bau GmbH (FN 548738v)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 548738v
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 28.01.2021
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110029637345
- Geschäftszweige
- Ausübung des Baumeistergewerbes und Bauträgertätigkeit, Handel mit Waren und Baustoffen aller Art Abbruch, Abtransport und Montage von Fenstern
- Vertretungsbefugnis
- Jeder/Jede Geschäftsführer/in vertritt selbständig.
- Sitz
- Linz
- Personen
Aktuell, seit 29.11.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 23.06.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.atLAMI Bau GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 26.11.2024 Beschluss vom 26.11.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.11.2024 Anmeldungsfrist: 14.01.2025 Firmenbuchnummer FN 548738v Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WEIXLBAUMER Markus Mag. MBA Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: +43 7252 50300-30, Fax: +43 7252 50300-50 E-Mail: kanzlei@weixlbaumer.co.at Schuldner LAMI Bau GmbH Wegscheiderstraße 72 4020 Linz FN 548738v Ausübung des Baumeistergewerbes und Bauträgertätigkeit, Handel mit Waren und Baustoffen aller Art; Abbruch, Abtransport und Montage von Fenstern Tagsatzung Datum: 04.03.2025 um: 09.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %-ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Sanierungsverfahrens (= Rechtskraft der Bestätigung). Tagsatzung Datum: 28.01.2025 um: 11.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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