Nußdorfer Straße 33 Projekt GmbH (FN 547751t)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Nußdorfer Straße 33 Projekt GmbH
- Eintragungsdatum
- 15.01.2021
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Immobilienbesitz, inbs. in Form des Erwerbes der Immobilie Nußdorfer Straße 33 sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 14.09.2023
- Netzwerk
Aktuell, seit 30.11.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atNußdorfer Straße 33 Projekt GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 19.05.2025 Beschluss vom 19.05.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.05.2025 Anmeldungsfrist: 01.07.2025 Firmenbuchnummer FN 547751t Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter RICHTER Clemens Mag. Esteplatz 4 1030 Wien Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30-30 E-Mail: kanzlei@engelhart.at Masseverwalterstellvertreter PEICHL Lukas Dr. Esteplatz 4/13 1030 Wien Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30 30 E-Mail: kanzlei@engelhart.at Schuldner Nußdorfer Straße 33 Projekt GmbH Stadlauer Straße 23/1a 1220 Wien FN 547751t vormals: Kärntner Straße 8/8, 1010 Wien; Nussdorfer Straße 33/12, 1090 Wien; Margaretengürtel 118/ Arbeitergasse 47, 1050 Wien Tagsatzung Datum: 15.07.2025 um: 10.15 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Unternehmen in der Nähe