Swing Kitchen 011 GmbH (FN 545620h)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Swing Kitchen 011 GmbH
- Eintragungsdatum
- 11.12.2020
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110029448927
- Geschäftszweige
- Betrieb von veganen und systematisierten Quick Service Restaurants
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 27.11.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 16.09.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atSwing Kitchen 011 GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 24.11.2025 Beschluss vom 24.11.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.11.2025 Anmeldungsfrist: 05.01.2026 Firmenbuchnummer FN 545620h Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter TSCHIDERER Michaela MMag. Tuchlauben 15/Kleeblattgasse 13/11A 1010 Wien Tel.: 361 90 10, Fax: 361 90 10 99 E-Mail: tschiderer@law.wien Masseverwalterstellvertreter KAßMANNHUBER Anton Mag. Kleeblattgasse 13/11A/Tuchlauben 15 1010 Wien Tel.: 361 90 10, Fax: 361 90 10 99 E-Mail: kassmannhuber@law.wien Schuldner Swing Kitchen 011 GmbH Universitätsring 10 1010 Wien FN 545620h (vormals: Schottenfeldgasse 3, 1070 Wien) Niederlassung (Restaurant): Herzog-Friedrich-Straße 28 6020 Innsbruck Tagsatzung Datum: 19.01.2026 um: 11.15 Uhr Ort: Zi. 1711 (17. Stock) 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter und Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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