italian ingredients by GLC GmbH (FN 540722f)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- italian ingredients by GLC GmbH
- Eintragungsdatum
- 24.10.2020
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110029290663
- Geschäftszweige
- Vertrieb von Lebensmitteln
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 24.10.2020
- Netzwerk
Aktuell, seit 06.02.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.atitalian ingredients by GLC GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkurseröffnungsverfahren
Bekannt gemacht am 12.11.2024 Beschluss vom 10.11.2024 Text Dem Rekurs wurde Folge gegeben und dem Erstgericht eine neue Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 23.07.2025 Beschluss vom 23.07.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.07.2025 Anmeldungsfrist: 11.09.2025 Firmenbuchnummer FN 540722f Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter UNGER Georg MMag.Dr. Opernring 17/6 1010 Wien Tel.: 523 62 00 Serie, Fax: 526 72 74 E-Mail: office@ra-unger.at Masseverwalterstellvertreter KORENJAK Ilse Mag.Dr. Opernring 17/6 1010 Wien Tel.: 391 01 10, Fax: 391 01 10 50 E-Mail: office@korenjak.at Schuldner italian ingredients by GLC GmbH Marxergasse 17/EG/G02 1030 Wien FN 540722f Tagsatzung Datum: 25.09.2025 um: 10.15 Uhr Ort: Saal 1712, 17. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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