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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
MAFOS real estate GmbH
Eintragungsdatum
21.04.2020
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110028674853
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten.
Sitz
Grafenegg
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 23.12.2023

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MAFOS real estate GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 129 009 S 00020/25
    Gericht: LG Krems an der Donau
    Bekannt gemacht am01.06.2025
    Beschluss vom01.06.2025
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.06.2025 Anmeldungsfrist: 23.07.2025
    FirmenbuchnummerFN 531569w
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterREISCH Ulla Mag.Dr. Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09 1030 Wien Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00-5 E-Mail: office.wien@ulsr.at
    SchuldnerMAFOS real estate GmbH Kellergasse 6 3492 Etsdorf am Kamp FN 531569w
    TagsatzungDatum: 06.08.2025 um: 10.30 Uhr Ort: Saal A, 2.Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung
    TextGläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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