MAFOS real estate GmbH (FN 531569w)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- MAFOS real estate GmbH
- Eintragungsdatum
- 21.04.2020
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110028674853
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten.
- Sitz
- Grafenegg
- Personen
Aktuell, seit 04.07.2023
- Netzwerk
Aktuell, seit 23.12.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMAFOS real estate GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 01.06.2025 Beschluss vom 01.06.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.06.2025 Anmeldungsfrist: 23.07.2025 Firmenbuchnummer FN 531569w Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter REISCH Ulla Mag.Dr. Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09 1030 Wien Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00-5 E-Mail: office.wien@ulsr.at Schuldner MAFOS real estate GmbH Kellergasse 6 3492 Etsdorf am Kamp FN 531569w Tagsatzung Datum: 06.08.2025 um: 10.30 Uhr Ort: Saal A, 2.Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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